Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2025
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Sebastian Neumeier
Leinenbrunnen 12 · 71083 Herrenberg
Tel.: 0177 8333142 · [email protected]
(nachfolgend „Auftragnehmer")
und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), die über die Plattform Sebastian Neumeier Dienstleistungen im Bereich Folierungsdienste, Folienmontage, Produktionsservice und verwandte Tätigkeiten buchen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt als qualifizierter Folierer und Montagehelfer folgende Dienstleistungen auf Basis eines Werkvertrags gemäß §§ 631 ff. BGB:
- Scheibenfolierung (Digitaldruck, Milchglas, Rapid-Air)
- Folienmontage an Glasflächen, Wänden und Fahrzeugen (Ausführungsleistung)
- Produktionsservice und Konfektionierung nach Vorgabe des Auftraggebers
- Montageunterstützung und Produktionshelfer-Tätigkeiten
- Datenerfassung und Aufmaß nach Vorgabe
Der Auftragnehmer tritt ausschließlich als Folienmontage- und Produktionsservice auf. Er erbringt Ausführungsleistungen auf Basis einer vom Auftraggeber bereitgestellten Ansicht oder Vorlage, die zeigt, wie die Montage oder Folierung aussehen soll. Druckdaten werden vom Auftragnehmer nicht benötigt und sind nicht Bestandteil des Auftrags.
§ 3 Vertragsschluss und Buchungsablauf
Die Buchung eines Termins über die Sebastian Neumeier-App stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung schriftlich (per E-Mail oder über die App) bestätigt. Vor der Buchung wird dem Auftraggeber der voraussichtliche Festpreis inklusive Fahrtkosten angezeigt. Mit Absenden der Buchungsanfrage erkennt der Auftraggeber diese Konditionen an.
§ 4 Vergütung und Festpreisphilosophie
Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis. Alle Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Auftragnehmer hält sich an die allgemeine Sorgfaltspflicht und behandelt Reklamationen ohne Berechnung und priorisiert.
Der endgültige Festpreis wird nach Einsicht des Entwurfs bzw. der Auftragsunterlagen individuell festgelegt und dem Auftraggeber vor Auftragsbestätigung mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %).
| Position | Betrag (netto) |
|---|---|
| Scheibenfolierung / Folienmontage | 20 € / m² oder nach Aufwand |
| Produktionsservice / Konfektionierung | nach Aufwand (Stundensatz) |
| Fahrtkosten | 0,42 € / km ab Herrenberg (hin und zurück) |
| Wartezeit (kundenseitig verursacht) | 80 € / Stunde |
| Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage | +50 % Aufschlag auf den Festpreis |
Auf der Rechnung werden die erbrachten Leistungen unter der Bezeichnung „Produktionshelfer / Folierungsdienst" ausgewiesen. Eine detaillierte Aufschlüsselung einzelner Tätigkeiten erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto:
Sebastian Neumeier
IBAN: DE87 5002 4024 2474 0542 33
BIC: DEFFDEFFXXX
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Mahngebühren werden ab der zweiten Mahnung in Höhe von 5 € je Mahnung erhoben.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Eine Ansicht oder Vorlage bereitzustellen, die zeigt, wie die Montage oder Folierung aussehen soll – keine Druckdaten erforderlich.
- Materialien (Folien, Laminat, Träger) vollständig und mängelfrei am Einsatzort bereitzuhalten.
- Den Einsatzort rechtzeitig zugänglich zu machen und für geeignete Arbeitsbedingungen zu sorgen.
- Fahrzeuge oder Objekte so bereitzustellen, dass die Klebestellen partiell gereinigt werden können. Eine Komplettreinigung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer reinigt ausschließlich die für die Verklebung relevanten Bereiche.
Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden als Wartezeit (80 €/Std.) in Rechnung gestellt.
§ 7 Stornierung und Absage
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird eine Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Festpreises fällig. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der volle Festpreis zuzüglich Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Termine bei höherer Gewalt, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Haftungsausschluss: Lackschäden beim Bekleben
Hebt sich während des Beklebeprozesses der Lack vom Untergrund, so handelt es sich ausnahmslos um einen vorbestehenden Lackfehler des Fahrzeugs oder Objekts – nicht um einen Verklebefehler. Der Auftragnehmer übernimmt für solche Schäden keinerlei Haftung. Typische Ursachen sind: unzureichend ausgehärteter Lack, mechanisch vorgeschädigte Lackoberflächen, unsachgemäß ausgeführte Vorlackierungen oder nicht fachgerecht behandelte Untergründe.
Haftungsausschluss: Lackschäden beim Entschriften
Löst sich beim Entfernen von Folien oder Beschriftungen Lack vom Untergrund, liegt die Ursache stets in einem vorbestehenden Mangel des Untergrunds. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung. Bekannte Ursachen, die zu Lackablösungen führen können:
- Beschriftung wurde auf nicht vollständig ausgehärtetem Lack aufgebracht.
- Beschriftung wurde auf einer Neulackierung aufgebracht, die nicht ausreichend ausgehärtet war.
- Beschriftung wurde über einer Roststelle oder einem Lackschaden aufgeklebt.
- Der Untergrund war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verklebung nicht ordnungsgemäß vorbereitet.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Buchung, dass er über diesen Haftungsausschluss informiert wurde und ihn anerkennt.
Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden, die auf ungeeigneten Materialien oder unzureichend vorbereiteten Untergründen des Auftraggebers beruhen.
§ 9 Dokumentation
Der Auftragnehmer erstellt nach Abschluss des Einsatzes Dokumentationsfotos und übermittelt diese sowie ggf. einen PAN-Viewer-Link per E-Mail an den Auftraggeber. Diese Dokumentation dient der Qualitätssicherung und als Nachweis der erbrachten Leistung.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Herrenberg.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.